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Beagle-Versteigerung

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Maira antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung

10 Feb. 2011 16:50
#289
Habt ihr das schon gesehen??????

www.welpenbilder.de/index.php?album=%2FH...steigerung%2F&page=1


Ich sag nur....... :X

LG Maira

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Versteigerer antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung

10 Feb. 2011 21:18 - 12 Feb. 2011 13:01
#290
Achtung funktioniert wohl nur mit dem Internetexplorer:


So, hier ist denn bis morgen 18:00 Uhr alle volle Stunde der Fernsehbericht zur Demo zu sehen:
www.tvhalle.de/index.php?option=com_cont...view&id=24&Itemid=26
(Link veraltet!)

Anhänge:

Letzte Änderung: 12 Feb. 2011 13:01 von . Begründung: Link funktioniert nicht mehr.

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Wencke antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung

14 Feb. 2011 16:25
#291

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antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung

14 Feb. 2011 16:48
#292
Ne ne ne Wecke, jetzt verwechselst Du etwas. Wahre Worte meintest Du sicher.
"Ware" gehörte in diesem Zusammenhang zum Hund ;)

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Wencke antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung

14 Feb. 2011 17:53
#293
Ups, ein kleiner Verschreiber :unsure: , aber in diesem Zusammenhang auch nicht schlecht.

Danke Iris

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Versteigerer antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung

23 Feb. 2011 13:44
#294
Sehr geehrte Leserinnen und Leser dieses Forumthreads,

unten stelle ich schon mal den ersten Teil des 1.Entwurfes einer möglichen Strafanzeige zu Aller Kenntnis ein und teile den Betreiberinnen dieses Forum mit, dass ich diese an die Staatsanwaltschaft absenden werde, sobald ich diese um weitere Details und Personen erweiterte Anzeige fertiggestellt habe.

Also geben Sie mir doch bitte noch möglichst viele Gründe, auch Ihren Namen in meine Strafanzeige mit aufnehmen zu dürfen / können... :)


Uwe Stierand
Evaweg 09

06179 Steuden


Staatsanwaltschaft Halle
Merseburger Str. 63
06112 Halle (Saale)
0345 220-0


Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Halle.

Im Folgenden gestatten Sie mir bitte, dass ich zunächst einen wahrhaftigen Tatsachenbericht abgebe, um anschließend die auf Lügen, falschen Behauptungen, Beleidigungen ruf- und geschäftsschädigender und bewusst falscher Unterstellungen basierende Rufmordkampagne einiger, sich selbst so nennender, Tierschützer(innen) gegen meine Person (Uwe Stierand) und die Zuchtgemeinschaft vom Evaschacht zur Strafanzeige zu bringen.

Am Sonntag, den 30.01.2011 veranstalte die B & A Auktions AG in 06179 Steuden eine Auktion von Rassehunden (Welpen, Junghunde und aus der Zucht ausgestellte Zuchthündinnen der Rassen Kleiner Münsterländer, Beagle und Irish red Setter).

Diese Auktion war gewerberechtlich vom durchführenden Auktionshaus, der B&A- Auktions AG, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter und Vorsitzenden des Bundesverbandes deutscher Auktionäre Herrn Heinrich Arens, form- und fristgerecht auf dem Grundstück Evaweg 07 in 06179 Steuden (in der Sportgaststätte auf dem Sportplatz der Gemeinde Steuden) angemeldet und von den zuständigen Behörden genehmigt worden.

Beweisantrag:
zeugenschaftliche Vernehmung des Auktionators, Herrn Heinrich Arens und seiner Mitarbeiter.
ladungsfähige Anschrift:
Marbacher Gasse 10
99084 Erfurt

Tel. 0361 / 211 798 97
e-mail: info@ba-auktion.de

Ursprünglich war von mir geplant, die zu versteigernden Rassehunde, ab 11:00 Uhr auf dem Sportplatz zur Schau zu stellen (Besichtigung), um dann ab 13:00 Uhr im Vereinslokal die eigentliche Auktion durchführen zu lassen.

Am 20.01.2011 beantragte ich form- und fristgerecht die tierschutzrechtliche Erlaubnis beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Beweisantrag:
zeugenschaftliche Vernehmung der Amtspersonen:

Amtsleiterin Frau Dr. Meier,
stellvertretende Amtsleiterin Frau Dr. Starke
zuständiger Amtsmitarbeiter Herr Dr. Vorpagel

ladungsfähige Anschrift:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
Tel. 03461/40-1771
Fax 03461/40-1799
E-Mail: veterinaeramt@saalekreis.de

Antrags-E-Mail siehe Anlage A1

In Vorbereitung der Auktion stellte ich am 27.01.2011 alle zum Verkauf anstehenden Tiere dem praktizierenden Tierarzt Dr. med. vet. Peter Wolf zur abschließenden klinischen Untersuchung vor. Die Befunde wurden nachweisbar für jedes einzelne Tier protokolliert.

Beweisantrag:
zeugenschaftliche Vernehmung von Herrn Dr. med. vet. Peter Wolf

ladungsfähige Anschrift:

-gestrichen vom Autor-

tierärztliches Untersuchungsprotokoll (Anlage A2)


Am Freitag, den 28.01.2011 überbrachte mir Herr Dr. Vorpagel um 11:30 Uhr die tierschutzrechtliche Genehmigung für die Zurschaustellung der Tiere auf dem Grundstück Evaweg 07 in Steuden. (siehe Anlage A3)

In einem ca. 3-stündigen Gespräch wurden die aufgeführten 15 Nebenbestimmungen (A-O) durchgesprochen und im Ergebnis des Gespräches zog ich den Antrag auf Erteilung einer tierschutzrechtlichen Genehmigung zurück, da ein Teil dieser Nebenbestimmungen, aus meiner subjektiven persönlichen Ansicht heraus beurteilt, nur mit unzumutbarem, enormem Stress für die Tiere erfüllbar gewesen wären.

Während des Gespräches mit Herrn Dr. Vorpagel sprach Herr Polizeihauptkommissar Hedler und eine Kollegin von ihm bei mir vor.
Deren Anliegen: Es läge eine genehmigte Demonstrationsanmeldung vom Tierschutzverein Halle e.V. vor und die Polizei wolle, da man wohl beträchtliches Konfliktpotential vermutete, sich die Örtlichkeiten der Veranstaltung anschauen.

Ich organisierte daraufhin die Veranstaltung derart um, dass die Tiere im Evaweg 09, in der seit 1993 amtstierärztlich regelmäßig überprüften, tierschutzrechtlich genehmigten, bis 2007 gewerblich betriebenen Hundezuchtanlage besichtigt werden sollten und somit keine zusätzliche tierschutzrechtliche Erlaubnis für das Grundstück Evaweg 07 notwendig war, weil die Anlage auf dem Grundstück Evaweg 09 seit 17 Jahren zur Zucht und Haltung von Hunden genehmigt ist und die eigentliche Versteigerung im Evaweg 07 im Sportlerheim stattfinden sollte.

Gegen 15:30 Uhr rief mich ein Mitarbeiter vom MDR, welcher sich zur Auktion angesagt hatte, an und fragte nach, warum denn die Auktion nun abgesagt sei. Ich fragte nach, wer denn so etwas behaupte und erhielt zur Antwort, dass diese Meldung wohl von der Pressestelle des Saalekreises in den Presseverteiler gestellt worden sein soll. Ich dementierte entsprechend und erörterte den neuen organisatorischen Ablauf der Veranstaltung.

Gegen 16:00 rief mich ein Mitarbeiter der MZ (Mitteldeutsche Zeitung) mit selbiger Nachfrage an.

Daraufhin (um 16:54 Uhr) informierte ich Frau Dr. Meier und Frau Dr. Starke am Freitag, den 28.1.2011 von der umgestellten Organisation der Veranstaltung telefonisch.

In der Nacht vom Freitag zum Sonnabend ging ich nochmals alle Nebenbestimmungen durch, welche die Zurschaustellung der Tiere im Evaweg 07 ermöglicht hätten und bereitete zu den Punkten, welche bestimmte Dokumentationen verlangten, entsprechende Schriftstücke vor.

Am Samstag, den 29.01.2011, wurden alle Hundezwinger der Anlage komplett entmistet und alle Zwinger, welche nicht mit einer Fußbodenheizung versehen sind, mit etwas Stroh eingestreut, alle ca. 40 im Bestand stehenden Hunde wurden gekämmt und chic gemacht.

Am Sonntag, den 30.1.2011 wurden alle Zwinger von den Exkrementen der Tiere befreit, die Tiere wurden getränkt und gefüttert, erhielten gruppenweise einen jeweils ca. 15 minütigen Auslauf und ein Teil der Hunde wurde nochmals von Frau Meike Slenzak frisiert und chic gemacht.

Beweisantrag:
zeugenschaftliche Vernehmung von Frau Slenzak, deren Bruder mit Lebensgefährtin, Herrn Enrico Bein, Herrn Lothar Schultz und seiner Lebensgefährtin, Uwe Stierand

ladungsfähige Anschriften:

werden bei Bedarf nachgereicht.

Während des ganzen Tages war Herr Schultz beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das Wasser in den Näpfen nicht einfriert, weshalb er ca. halbstündlich entsprechende Kontrollen durchführte.

Gegen 10:00 Uhr kamen Frau Dr. Meier (Amtsleiterin) und Frau Dr. Starke (stellv. Amtsleiterin) und kontrollierten den Zustand der Hunde und die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen und der Anforderungen, welche sich aus der Hundehaltungsverordnung ergeben. Nachdem kleinere Beanstandungen (z.B. teilweise fehlende, die Wärme isolierende, Liegeflächen in den Ausläufen wurden durch zusätzliche Stroheinstreu behoben.) sofort beseitigt wurden, die tierschutzgerechten Besatzdichten kontrolliert und dokumentiert waren, wurde die Veranstaltung von den zwei Amtspersonen nicht abgesagt, sondern genehmigt. Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zur Zucht und Haltung von Hunden liegt ja seit 1993 vor, aber ein grober Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften hätte unumgänglich zur Untersagung geführt. (siehe Anlage A4)

Es waren zwei Kamerateams auf dem Hof (MDR-Thüringen und VOX). Der Redakteur vom VOX-Team ist der Tierarzt, Dr. med. vet. Krakauer.

Ein Kaufinteressent (leider nicht vom Namen her bekannt) outete sich in einem von mir mit ihm geführten Gespräch als praktizierender Tierarzt.

Zusammengefasst:
Ich habe, gemeinsam mit Herrn Heinrich Arens und seinem Team und 6 weiteren, in der Hundehaltung erfahrenen Helfern, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende und behördlich genehmigte Veranstaltung durchgeführt.

Es haben, mit dem Herrn Dr. med. vet. Wolf, tatsächlich 5 Tierärzte die Rassehunde der Zuchtgemeinschaft vom Evaschacht, deren Gesundheitszustand, deren physischen Zustand und die Haltungsbedingungen vor, während und nach der Besichtungszeit begutachtet.

Ich in Person bin gelernter Zootechniker, gelernter Einzelhandelskaufmann (Zoofachverkäufer), habe die tierschutzrechtliche Erlaubnis zur Zucht und Haltung von Rassehunden seit 1993, verfüge über die Ausbildereignung und habe über 10 Jahre hinweg Lehrlinge zum Tierpfleger (Heim- und Pensionstiere) ausgebildet und noch dazu bin ich Enkel eines Zoodirektors und habe viele Jahre in einem Tierpark gewohnt.

Die Zuchtanlage der Zuchtgemeinschaft vom Evaschacht besteht ausschließlich aus Hundezwingern mit den Maßen:

3 m x 3m, 3 m x 6 m, 2 m x 4 m, 4 m x 3 m

Die tierschutzgerechte Besatzdichte war und ist eingehalten und seit 17 Jahren amtstierärztlich kontrolliert worden.

Weitere Personen, welche zum tatsächlichen Veranstaltungsablauf und zu den Haltungsbedingungen am 30.1.2011 Auskunft geben könnten:

Herr Tonski, Siegfried Eilfeld, Alfred Neutzsch, das Gastronomiepersonal,


Trotzdem finden sich Milch verkaufende und wohl auch arbeitslose, sich selbst, übrigens ohne jedwede Qualifikation in der Hundehaltung nachweisend, so nennende Tierschützer(innen), welche öffentlich und wiederholt mit dem angestrebten und in Internetforen definiertem Ziel der Rufschädigung / des Rufmordes, behaupten:
- Die Auflagen, die Herrn Stierand für diese Auktion gemacht wurden, wurden in Anwesenheit Ihrer Amtsveterinärin, Frau Dr. J. Meyer (Falschschreibung wurde hier bewußt übernommen), auf das Gröbste unterlaufen.
- Das Bild, das sich den Anwesenden bot, hatte mit artgerechter Unterbringung und Haltung von Jagdhunden wenig zu tun.
- Der Gesundheitszustand etlicher Hunde war fragwürdig,
- einer der Hunde wurde vor Beginn der Auktion aus diesem Grund von der Liste gestrichen.
- Etliche der Tiere wirkten traumatisiert.
- Herr Stierand hat eigenen Angaben zufolge nur noch für wenige Tage die finanziellen Mittel, das Futter für die Hunde zu beschaffen und drohte damit, sie gegebenenfalls zu "keulen".
- Wir haben keine Erklärung dafür, weshalb Ihre Frau Dr. Meyer dem Treiben des Herrn Stierand widerspruchslos zusieht und wenden uns deshalb an Sie, mit der Bitte, diesen Hunden eine Zukunft zu ermöglichen und in Ihrem Landkreis dafür zu sorgen, dass das Tierschutzgesetz zur Anwendung kommt.
- Da Herr Stierand geäußert haben soll, er gebe lediglich die gewerbliche Zucht auf, sollte auch über ein Haltungsverbot für ihn nachgedacht werden.
- die Hunde seien krank gewesen,
- ein Hund sei so krank gewesen, dass er von der Auktionsliste gestrichen worden sei,
- die Hunde seien verhaltensgestört
- die Hunde seien zu schwach gewesen, um aufzustehen,
- die Hundezwinger seien zu klein und zu kalt,
- das Veterinäramt würde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen,
- durch Nebenbestimmungen erteilte Auflagen würden unterwandert worden sein,
- Die Zustände im Zwinger Evaschacht waren in der Vergangenheit häufig Anlass zu Beschwerden bei den zuständigen Behörden, die allesamt im Sande verliefen.
- Herr Arens habe geäußert, der Stierand würde die Hunde keulen, wenn er sie nicht verkaufen kann
- Herr Stierand keult die Hunde
- Herr Stierand tötet die Hunde
- …
- …

Im Einzelnen erstatte ich hier nun Strafanzeige wegen gemeinschaftlich bandenmäßig begangener geschäftsschädigenden Rufschädigungen / Rufmordes / Verleumdungen / geschäftlicher Verleumdung und Beleidigungen gegen:

Iris Alberts
- als verantwortliche Autorin und Betreiberin der Website www.laborbeaglehilfe.de ,
- als verantwortliche Autorin der an den Landrat adressierten und im Internet unter beagle.mediennetz-nrw.de/news/389-ihre-unterschrift veröffentlichten Petition
- als Vorsitzende des Vereins Laborbeaglehilfe e.V.
- als Moderatorin des Forums unter: beagle.mediennetz-nrw.de/lbh-forum-neu/3...beagle-versteigerung
- …

Gisela Wertich
- als stellvertretende Vorsitzende des Vereins Laborbeaglehilfe e.V.
- als Moderatorin des Forums unter: beagle.mediennetz-nrw.de/lbh-forum-neu/3...beagle-versteigerung
- ..


Begründung der einzelnen Straftatbestände:

Unter beagle.mediennetz-nrw.de/news/389-ihre-unterschrift wird unwahr behauptet:
 Zitat: “Die Auflagen, die in der Theorie notwendig und sinnvoll erschienen, wurden bei der Auktion in Anwesenheit der zuständigen Amtstierärztin, Frau Dr. J. Meyer Augenzeugenberichten zufolge massiv unterlaufen. „ Zitatende

Diese Aussage ist unwahr und falsch, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 187 StGB), der Anschwärzung (§ 14 UWG), der Verleumdung (§ 187 StGB), der geschäftlichen Verleumdung (§ 15 UWG) und ist einzig dazu tauglich, den Veranstalter und den Mitwettbewerber am Markt in Misskredit zu bringen und die Amtstierärztin der Untätigkeit zu bezichtigen.
Da die zuvor genannten Damen diese unwahre und falsche Aussage im Internet unter
beagle.mediennetz-nrw.de/news/389-ihre-unterschrift verbreiteten, sind beide hierfür in Anspruch zu nehmen, denn hätten die Damen auch nur ansatzweise recherchiert, wäre ihnen aufgefallen, dass diese Aussage falsch ist.
Die Damen sind weiterhin bitte aufzufordern, die Augenzeugen, auf welche die Damen in der im Internet veröffentlichten Berichterstattung Bezug nehmen, welche diese falsche und unwahre Behauptung berichtet haben sollen, namentlich zu benennen. Gegen die so ermittelten Personen erstatte ich hiermit ebenfalls Strafanzeige zu o.g. Straftatbeständen. Sie sind ebenfalls zur Rechenschaft zu ziehen.

Zitat: „Die Zustände im Zwinger Evaschacht waren in der Vergangenheit häufig Anlass zu Beschwerden bei den zuständigen Behörden, die allesamt im Sande verliefen.“ Zitatende

Diese Aussage (…, die allesamt im Sande verliefen…) ist unwahr und falsch, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 187 StGB), der Anschwärzung (§ 14 UWG), der Verleumdung (§ 187 StGB), der geschäftlichen Verleumdung (§ 15 UWG) und ist einzig dazu tauglich, den Mitwettbewerber am Markt in Misskredit zu bringen und die zuständige Kontrollbehörde, hier die Amtstierärztin, der Untätigkeit zu bezichtigen und die Klüngelei mit dem tierschutzrechtlich zu Kontrollierenden zu suggerieren.
Da die zuvor genannten Damen diese unwahre und falsche Aussage im Internet unter
beagle.mediennetz-nrw.de/news/389-ihre-unterschrift verbreiteten, diese Aussage nicht auf Hören / Sagen abgestellt wurde, ist diese unwahre und falsche Aussage den Damen zuzuordnen und somit sind beide hierfür in Anspruch zu nehmen.

Zitat: „Deshalb wenden wir uns nun an den Dienstherren der Amtstierärztin Frau Dr. Meyer und bitten ihn, dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter sicherstellen, dass das Tierschutzgesetz in seinem Landkreis zur Anwendung kommt. “ Zitatende

Diese falsche Aussage unterstellt der Kontrollbehörde böswillig die Unterlassung ihrer Pflichten und ist einzig geeignet, zu suggerieren, dass im Landkreis Saalekreis das Tierschutzgesetz bis dato nicht zur Anwendung käme.
Zitat: „Die Petition wurde bereits am 1. Februar beim Stand von 138 Unterschriften an Herrn Bannert geschickt. Er hat auch den Link bekommen, wo er sich stets aktuell über die Stand der Unterzeichner informieren kann.“ Zitatende

Diese berichtete Tatsache stellt ein Schuldanerkenntnis der zwei Damen (eventuell eines ganzen, von diesen Damen vertretenen, Vereines) der Verursachung dieser, wie sich weiter unten herausstellen wird, ausschließlich auf Lügen und falschen Unterstellungen basierenden Petition dar, welche einzig die ebenfalls weiter unten zitierte Zielstellung der Verunglimpfung des im Mitwettbewerb stehenden Anzeigenden, dessen Tätigkeit als Hundezüchter (konkret Beaglezüchter) zu diskriminieren und beim Landrat anzuschwärzen, um durch den aufgebauten öffentlichen Druck diesen zur unbegründeten Schließung der Zuchtanlage in seinem Landkreis zu veranlassen und somit eine Marktbereinigung amtlich durchführen zu lassen. Mit Stand vom 22.2.2011 wurde diese Petition von 1349 leichtgläubigen und durch die o.g. Damen aufgewiegelten Personen offensichtlich ungeprüft aber öffentlich unterschrieben.
Auch gegen diesen Personenkreis stelle ich hiermit Strafantrag wegen übler Nachrede und Verleumdung.

Die Aussage:
Zitat: „…über die Versteigerungsaktion von Hunden durch Herrn Uwe Stierand, … durchgeführt wurde.“ Zitatende
ist falsch und entbehrt jedwedem Wahrheitsgehalt, denn die Versteigerung wurde nicht durch Herrn Stierand durchgeführt oder auch veranstaltet, sondern durch die B&A- Auktions AG, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter und Vorsitzenden des Bundesverbandes deutscher Auktionäre Herrn Heinrich Arens.

Lange vor dem 30.1.2011 war durch den zuvor genannten Veranstalter unter www.ba-auktion.de veröffentlicht, wer die Versteigerung durchführt.
Mit dieser bewussten falschen und unwahren Aussage beabsichtigen die o.g. zwei Damen ausschließlich das Ansehen des Herrn Stierand bewusst in Mitleidenschaft zu ziehen und somit Herrn Stierand zu verleumden.

Auch diese Aussage erfüllt somit den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 187 StGB), der Anschwärzung (§ 14 UWG), der Verleumdung (§ 187 StGB), der geschäftlichen Verleumdung (§ 15 UWG) und ist einzig dazu tauglich, den Mitwettbewerber am Markt in Misskredit zu bringen.

Auch durch das Wiederholen der Aussage auf ein und derselben Seite:
Zitat:„ Die Auflagen, die Herrn Stierand für diese Auktion gemacht wurden, wurden in Anwesenheit Ihrer Amtsveterinärin, Frau Dr. J. Meyer, auf das Gröbste unterlaufen. „ Ende des Zitats
gewinnt diese weder an Wahrheitsgehalt, noch wird an der o.g. Zielstellung, also der Verleumdung, üblen Nachrede, der geschäftlichen Verleumdung und der Anschwärzung, dieser Aussage etwas verändert.

Beide hier beschuldigten Frauen waren nicht hier vor Ort und kennen bis heute weder die Zuchtanlage, noch die Haltungsbedingungen in der Zuchtanlage. Auch die Person Uwe Stierand ist beiden Personen nicht persönlich bekannt. Dessen ungeachtet veröffentlichen diese Damen ungeprüft die wahrheitswidrige Aussage,:

Zitat:„ Das Bild, das sich den Anwesenden bot, hatte mit artgerechter Unterbringung und Haltung von Jagdhunden wenig zu tun.…“ Ende des Zitats

welche einzig dazu dient, die Person des Antragstellers öffentlich in Misskredit zu bringen, die Haltungsbedingungen und die Zuchtanlage anzuschwärzen.
Ohne die eigene Qualifikation als Tierärztinnen auch nur andeutungshalber zu besitzen, behaupten diese Damen:“

Zitat:„ Der Gesundheitszustand etlicher Hunde war fragwürdig.…“ Ende des Zitats

Mit dieser subjektiven, fachlich nicht fundierten und objektiv betrachtet, auch falschen, Einschätzung der Gesundheit der Hunde wird dem unbedarften Leser und Welpeninteressenten fälschlicher Weise und mit der unlauteren Absicht die Hunde und die Arbeitsweise des Antragstellers in Misskredit zu bringen, suggeriert, die Hunde seien nicht gesund gewesen.

Auch die unmittelbar folgende Aussage entbehrt jedweden Wahrheitsgehalt:

Zitat:„ …einer wurde vor Beginn der Auktion aus diesem Grund von der Liste gestrichen. …“ Ende des Zitats

Tatsache ist vielmehr, dass, mit Ausnahme von 4, im Vorfeld der Auktion bereits verkaufter gesunder Tiere, alle auf der im Vorfeld der Auktion im Internet veröffentlichten und angekündigten Auktionsliste ( www.ba-auktion.de/auktionsliste.html ) stehenden Hunde auch zur Versteigerung standen.

Beweisantrag: zeugenschaftliche Vernehmung des Herrn Arens, der Frau Dr. Meyer und weiteren, bei Bedarf noch zu bennenden Personen.

Zitat:„Etliche der Tiere wirkten traumatisiert.“ Ende des Zitats
Diese subjektive Einschätzung der o.g. Damen des Zustandes der Hunde ist wahrheitswidrig und basiert wohl auf Hörensagen von Dritten und ist einzig und allein dazu geeignet die von Herrn Stierand angebotenen Hunde zu verunglimpfen, um eventuelle Interessenten von einem Kauf dieser Hunde abzuhalten, ergo wettbewerbsrechtlich als unlauter zu definieren und erfüllt somit den Straftatbestand der geschäftlichen Verleumdung (§ 15 UWG).
Beweisantrag:
zeugenschaftliche Vernehmung von Frau Slenzak, deren Bruder mit Lebensgefährtin, Herrn Enrico Bein, Herrn Lothar Schultz und seiner Lebensgefährtin, Uwe Stierand

ladungsfähige Anschriften:

werden bei Bedarf nachgereicht.

Auch die falsche Aussage
Zitat: „Wohl aufgrund der massiven Präsenz von Tierschützern wurden die Hunde an diesem Tag NICHT versteigert.“ Ende des Zitats
ist ausschließlich dazu geeignet, den unbedarften Leser und Welpeninteressenten wahrheitswidrig zu suggerieren, dass der Fakt, dass kein Hund verkauft wurde, ausschließlich einer „massiven Präsenz von Tierschützern“ (es waren ca. 25 Tierschützer mit ca. 15 mitgebrachten Hunden) zuzurechnen sei und basiert offensichtlich auf ungeprüftem Hörensagen. Ohne Bezug auf eine anderweitige Quelle anzugeben suggeriert diese Aussage jedoch einen Tatsachenbericht der zwei Damen, welche aber nicht vor Ort waren also auch nicht zum berichten von Tatsachen und Fakten in der Lage sein dürften .
Richtig ist diesbezüglich vielmehr, dass der Veranstalter, welcher im Übrigen erstmals Hunde zu versteigern versuchte, im Auktionslokal Fernsehkameras zugelassen hat, was die anwesenden, ca. 10 kaufwilligen, Interessenten davon abhielt, ihre Gebote abzugeben. Der Nichtverkauf von Hunden ist keineswegs einer behaupteten „massiven Präsenz von Tierschützern“ zuzurechnen, denn es waren, entgegen den Erwartungen von Uwe Stierand, welcher mit 500 Tierschützern rechnete, nur ca. 25 Tierschützer mit ca. 15 mitgebrachten, so genannten Mischlingen und Spanien-Nothunden anwesend.

Mit der falschen Aussage
Zitat: „Ihr weiteres Schicksal ist damit nach wie vor ungeklärt.“ Ende des Zitats
wird beim Leser auf die Tränendrüse gedrückt, um den Leser, ohne jedwede Nachfragen und Skepsis zum Unterschreiben der auf Lügen, falschen Behauptungen und Unterstellungen basierenden Petition zu bewegen, um somit der Petition, welche ausschließlich zum Ziel hat, den Anzeigenden bei der zuständigen Kontrollbehörde, den Lesern und der potentiellen Kundschaft in Misskredit zu bringen, seinen Ruf zu schädigen und sowohl geschäftlich, als auch privat, zu verleumden, entsprechend mehr Bedeutung zu verleihen.

Mit der Aussage
Zitat: „… und drohte damit, sie (gemeint sind hier die Hunde) gegebenenfalls zu "keulen".“ Ende des Zitats
lügen die hiermit angezeigten Damen bewusst dreist, versuchen eine nicht vorhandene Gefahr im Verzuge zu kreieren und stellen diese Lügen als Tatsachen hin, unterstellen dem Anzeigenden die Androhung einer Straftat, um seinen Ruf zu schädigen, ihn persönlich und geschäftlich zu verleumden und abermals, um auf die Tränendrüse beim Leser zu drücken, damit dieser natürlich die Petition, möglichst ohne eigene Recherchen, mit dem Ziel durch möglichst viele Unterschriften der Petition einen Zugewinn an Bedeutung zu sichern, unterschreiben möge. Somit erwarten die verantwortlichen und hier angezeigten Autorinnen, der auf Lügen, Unterstellungen und falschen Behauptungen basierenden Petition mehr Glaubhaftigkeit zu verleihen und die zuständige Kontrollbehörde unter Zuhilfenahme einer einem nicht zu rechtfertigenden öffentlichen Druck, mit dem Ziel, die Hunde möglichst kostenlos durch amtliche Beschlagnahmung und / oder behördlicher Enteignung in die Verfügbarkeit der Tierschützer zu übereignen, auszusetzen.
Richtig ist hierzu: Herr Stierand hat zu keinem Zeitpunkt auch nur an das Keulen der Hunde gedacht, geschweige denn, eine solche Absicht weder öffentlich noch in irgendeiner andersartig gelagerten Äußerung angedroht.
Zu der Aussage
Zitat: „… Das Angebot der Tierschützer, die Tiere zu übernehmen, lehnte er kategorisch ab.“ Ende des Zitats
Bleibt festzustellen, daß es lediglich ein Angebot von Seiten der Tierschützer gab, die Hunde kostenlos zu übernehmen.
Die den Landrat auffordernde Aussage in der Petition
Zitat: „… Wir bitten Sie eindringlich, sehr zeitnah sicherzustellen, dass für diese Tiere adäquate Unterbringungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Unser Verein bietet gerne an, einige Beagle zu übernehmen, besonders die Muttertiere liegen uns sehr am Herzen. “ Ende des Zitats
ist wohl dann der Gipfel der, diesen zwei Möchtegerntierschützerinnen eigenen, Selbstherrlichkeit und belegt die eigentliche Absicht der Damen, möglichst kostenlos die Hunde aus der Zuchtanlage der Zuchtgemeinschaft vom Evaschacht zu übernehmen, um diese dann gegen eine so genannte Schutzgebühr zu Gunsten ihres Vereines verkaufen zu können.
Hierbei ist den Damen das Wohl der Hunde völlig egal, denn wenn die Umstände in der Zuchtanlage vom Evaschacht auch nur annähernd den Lügen, falschen Behauptungen und Unterstellungen dieser Damen in dieser Petition entsprechen würden, steht meinem logischen Denken und Verständnis die Aufforderung „adäquate Unterbringungsmöglichkeiten“ in Anspruch zu nehmen, jedwedem Wohl der Hunde entgegen, denn nach Wiki:
Zitat:“ Adäquat (lat. adaequare, gleichmachen) bedeutet im allgemeinen Sinne „angemessen“, „sich deckend“, „passend“, „übereinstimmend“ “Zitatende
Warum sollte der Landrat denn für die Hunde aus der Zuchtanlage vom Evaschacht übereinstimmende Unterbringungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen? Was sollte das denn dem Wohl der Hunde dienlich sein? Oder sind die, den zwei Damen lediglich vom Hörensagen aus noch zu recherchierenden Kreisen von Missgönnern, Neidern, Tierschützern und sonstigen Intriganten, bekannten Bedingungen in der Zuchtanlage vom Evaschacht, selbst aus der Sicht dieser selbsternannten und selbstherrlichen Tierschützerinnen, dem Wohle der Hunde entsprechend? Dann könnten die Hunde ja bleiben, wo sie sind und es gibt keinen Handlungsbedarf für den aufgeforderten Landrat.
Also ist diese Aussage abermals lediglich dazu geeignet, den Ruf und den Kredit des im Mitwettbewerb stehenden Antragstellers und der ebenfalls im Wettbewerb stehenden Zuchtgemeinschaft vom Evaschacht zu schädigen.
Auch die Aussage, dass das Interesse der zwei Damen / des Vereins insbesondere den Muttertieren gilt, lässt tief hinter die tatsächlichen Absichten der Damen blicken. Wollen die Damen etwa mit genau diesen Tieren und geringstem Aufwand unmittelbar Welpen unter dem Deckmantel des Tierschutzes produzieren, um diese dann als angebliche Laborbeagle zu vermarkten??
Zitat:“ Wir haben keine Erklärung dafür, weshalb Ihre Frau Dr. Meyer dem Treiben des Herrn Stierand widerspruchslos zusieht …“Zitatende
Ja aber bitte, eine Amtsperson, wie Frau Dr. Meier (Ist der Name hier etwa bewusst falsch geschrieben?), ist doch irgendwelchen, daherkommenden und selbst gekrönten Möchtegerntierschützern keinerlei Rechenschaft schuldig, was bilden sich denn diese zwei Frauen / der Verein ein, wie wichtig sie / er sei? Größenwahn, so sagt man redensartlich bei uns, kommt gleich nach dem Fall. Auf welches Pflaster sind diese zwei Damen denn gefallen?
Andererseits ist natürlich auch diese Behauptung, Frau Dr. Meier hätte dem Treiben des Herrn Stierand widerspruchslos zugesehen, eine falsche Behauptung, eine widerlegbare Lüge, eine böswillige, den Kredit sowohl der Amtsperson, Frau Dr. Meier, als auch den des Herrn Stierand schädigende, haltlose Unterstellung und bezichtigt wahrheitswidrig die Amtsperson der Untätigkeit.
Die Aussage
Zitat:“ und wenden uns deshalb an Sie, mit der Bitte, diesen Hunden eine Zukunft zu ermöglichen …“Zitatende
ist einzig und alleine geeignet, dem Landrat und unbedarften Leser wahrheitswidrig zu suggerieren, dass es derzeitig für die Hunde in der Zuchtanlage vom Evaschacht keine Zukunft gäbe und dies schädigt bewusst und so gewollt abermals und wiederholt den Ruf und den Kredit sowohl des Herrn Stierand, als auch der Zuchtgemeinschaft vom Evaschacht.
Mit dieser Aussage
Zitat:“ und in Ihrem Landkreis dafür zu sorgen, dass das Tierschutzgesetz zur Anwendung kommt. …“Zitatende
behaupten die zwei Damen nun wiederholt, bewusst und böswillig, völlig wahrheitsfremd, dass das Tierschutzgesetz bis dato im Saalekreis keine Anwendung fände und fordern den Landrat auf…
Auch dies geschieht, trotz besseren Wissens, bewusst, um auschließlich den Ruf und en Kredit sowohl der nachgeordneten Amtspersonen, als auch des Herrn Stierand und der Zuchtgemeinschaft vom Evaschacht.
Schließlich und endlich behauten die o. g. zwei Damen wahrheitwidrig:
Zitat:“ Da Herr Stierand geäußert haben soll, er gebe lediglich die gewerbliche Zucht auf, sollte auch über ein Haltungsverbot für ihn nachgedacht werden. …“Zitatende
Die im ersten Teil dieser Aussage transportierte Message entbehrt nun jedweden Wahrheitsgehaltes, da der Herr Stierand die gewerbliche Hundezucht bereits im August 2007 beendete, hat er keinerlei Veranlassung, eine solch geartete Aussage zu tätigen.
Weiters ist Herrn Stierand seit 1993 nicht ein einziger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder auch in den Folgejahren gegen die Hundehaltungsverordnung nachgewiesen worden, was durchaus von den halleschen Tierschützerinnen des Tierschutzverein Halle e.V. wahrheitswidrig und wiederholt unterstellt und zu Anzeige gebracht worden war. Ergo gibt es für den Landrat überhaupt keine Veranlassung über ein, von zwei selbst ernannten Möchtegerntierschützerinnen gefordertes, Hundehaltungsverbot auch nur ansatzweise nachzudenken.
Daran ändert übrigens auch der Fakt Nichts, dass es den zwei Damen wohl gelungen ist, mit Lügen, Unwahrheiten, falschen Unterstellungen, mit Bezichtigungen und übler Nachrede, 1349 (Stand am 22.2.2011 um 13:00 Uhr) unbedarfte, durch diese Damen falsch und wahrheitswidrig informierte, leichtgläubige Leser zur Unterschrift der Petition bewegt zu haben.
Vielmehr ist diese doch recht hohe Anzahl von Unterschriften einzig Zeugnis für die professionelle und voller krimineller Energie steckenden, die Gesellschaft gefährdenden Fähigkeiten der zwei Damen, die Wirksamkeit der bewussten und gewollten Verunglimpfung, Verleumdung, geschäftliche Verleumdung, üblen Nachrede und Anschwärzung zu gefährlich manipulieren zu können.
Unterschrieben ist diese inhaltlich, wie zuvor erörtert, völlig wahrheitswidrige an den Landrat des Saalekreis, Herrn Bannert gerichtete Petition mit:
Zitat:“ Mit freundlichen Grüßen,
Iris Alberts & Gisela Wertich
Laborbeaglehilfe e.V. …“Zitatende
und weiteren wohl 1349 Unterschriften, weshalb ich diese gemeinschaftlich begangene Straftat, unter Hinweis auf die besondere Schwere und kriminelle Intensität der Straftat, hiermit zur Strafanzeige bringe und deren strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Halle, unter Berücksichtigung des erschwerenden Faktes einer bandenmäßig begangenen Straftat, beantrage.



Wie eingangs bereits erwähnt ist dies noch der 1. Entwurf...

Zur rechtlichen Erläuterung für meine Leser und Leserinnen:

§ 185 StGB: Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 StGB: Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB: Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 14 UWG Anschwärzung
(1)
1 Wer zu Zwecken des Wettbewerbes über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts oder den Kredit des Inhabers zu schädigen, ist, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind, dem Verletzten zum Ersatze des entstandenen Schadens verpflichtet.
2 Der Verletzte kann auch den Anspruch geltend machen, daß die Behauptung oder Verbreitung der Tatsachen unterbleibe.

(2)
1 Handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist der Anspruch auf Unterlassung nur zulässig, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet sind.
2 Der Anspruch auf Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Mitteilende die Unrichtigkeit der Tatsachen kannte oder kennen mußte.

(3)
Die Vorschrift des § 13 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

§ 15 UWG Geschäftliche Verleumdung
(1)
Wer wider besseres Wissen über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)
Werden die in Absatz 1 bezeichneten Tatsachen in einem geschäftlichen Betriebe von einem Angestellten oder Beauftragten behauptet oder verbreitet, so ist der Inhaber des Betriebs neben dem Angestellten oder Beauftragten strafbar, wenn die Handlung mit seinem Wissen geschah.

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