Beagle-Versteigerung
Maira antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung
02 Feb. 2011 13:49LG Maira
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Iris antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung
02 Feb. 2011 16:03Ein Amtsveterinär hat zwar die Möglichkeit einer Beschlagnahme. Diese an sich ist aber noch keine Enteignung.
Eine Enteignung muss durch ein Verwaltungsgericht veranlasst werden, und sie ist schwierig durchzusetzen. Bis zur Entscheidung des Gerichts dürfen die Tiere nicht in die Vermittlung und müssen auf Kosten der Kommune untergebracht werden. Sollte das Gericht die Enteignung ablehnen, gehen die Tiere zurück an den Besitzer.
Der Amtstierarzt hat somit unnötig hohe Kosten produziert und fällt in Ungnade.
Es ist das System, das die Veterinäre ausbremst. Solange sie nicht sicher sind, dass ein Gericht ihre Entscheidung bestätigt, bewegen sie sich auf sehr dünnem Eis und machen in Zweifelsfällen eher nichts.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Maira antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung
02 Feb. 2011 16:04+++aktuelle Meldungen zum Thema+++
2.2.: Stierand und Auktionator Arens fordern die Rücknahme der Aussage hier im Blog, der Auktionator habe gesagt, "Dann keult er die Hunde eben!" (sinngemäß) - Augenzeugen bitte bei mir melden.
LG Maira
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Hundefreunde antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung
02 Feb. 2011 16:18Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Hannah antwortete auf Aw: Beagle-Versteigerung
02 Feb. 2011 16:58Es gibt bei der Sache einen Aspekt, auf den mich heute eine Tierschutzkollegin aufmerksam machte und über den ich noch nicht nachgedacht hatte:
Ein Amtsveterinär hat zwar die Möglichkeit einer Beschlagnahme. Diese an sich ist aber noch keine Enteignung.
Eine Enteignung muss durch ein Verwaltungsgericht veranlasst werden, und sie ist schwierig durchzusetzen. Bis zur Entscheidung des Gerichts dürfen die Tiere nicht in die Vermittlung und müssen auf Kosten der Kommune untergebracht werden. Sollte das Gericht die Enteignung ablehnen, gehen die Tiere zurück an den Besitzer.
Der Amtstierarzt hat somit unnötig hohe Kosten produziert und fällt in Ungnade.
Es ist das System, das die Veterinäre ausbremst. Solange sie nicht sicher sind, dass ein Gericht ihre Entscheidung bestätigt, bewegen sie sich auf sehr dünnem Eis und machen in Zweifelsfällen eher nichts.
Deshalb gab es 2005 in Parchim - dort sollten 22 Hunde aus einer Beschlagnahmung von der Gemeinde Parchim, der die Kosten zu viel wurden, versteigert werden - von den Tierschützern auch das Angebot, die Hunde kostenlos in Pflege zu nehmen, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt waren, und die Hunde dann mit Vorkontrolle/Nachkontrolle und gegen Schutzgebühr zu vermitteln. Die Versteigerung wurde daraufhin abgesagt, das Angebot der Tierschützer angenommen und alle Tiere in Pflege gegeben.
Es spricht nichts dagegen, es auch in Steuden so zu machen, wenn die Behörden es denn wollen.
Herzliche Grüße
Hannah
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
