Monami80 schrieb:
Der Halter entscheidet über das Vibrationenshalsband. Im Falle eines Pflegehund ist die LBH der Halter. Ich als Pflegestelle spreche selbstverständlich mein Handeln mit der LBH ab.
:blush:
Ich hab nicht alles gelesen und war der Meinung die LBH schreibt dem Halter das vor.
Aus Kostengründen könnte ich Zurückhaltung der LBH bei Pflegestellen verstehen aber nicht aus falsch verstandenem Tierschutz.
Monami80 schrieb: Stromhalsbahn ist ja vertraglich für den Umgang mit den Hunden von der LBH verboten. Da kann der Halter nicht selbst entscheiden. Was ich richtig finde.
Richtig finde ich das man beim Beagle ,vlt. zu 99,9 %, kein Stromhalsband braucht. Man weiß aber nie wie das 0.1 % aussieht.
Und da kann mal
ein Stromstoss besser sein als Bolzenschuss.
Kann / darf die LBH (oder andere Vereine) so etwas vorschreiben, wie ist denn da die rechtliche Seite ?
VG Norbert