neues Niedersächsisches Hunderegister
- Wencke
- Besucher
Wencke antwortete auf Aw: neues Niedersächsisches Hunderegister
14 Mai 2013 07:16
Ich frage mich ob dann auch in Niedersachsen lebende Versuchshunde registiert werden? ( nein ich weiß das dass unrealistisch ist, war nur ein Gedankengang)
Wie sieht das denn dann mit Pflegehunden aus die in NS untergebraucht werden. Oder Tierheimhunde?
Ich bin schon gespannt wieviele ostfriesische Bauern ihre jetzt schon nicht gekenntzeichnten Hunde registieren :laugh: und wer zu Kontrolle kommt. :huh:
Kann man den nicht irgendwo anmerken das man "unter Vorbehalt" registiert und bezahlt. So wurde das damals bei den Studiengebühren gemacht.
Wie sieht das denn dann mit Pflegehunden aus die in NS untergebraucht werden. Oder Tierheimhunde?
Ich bin schon gespannt wieviele ostfriesische Bauern ihre jetzt schon nicht gekenntzeichnten Hunde registieren :laugh: und wer zu Kontrolle kommt. :huh:
Kann man den nicht irgendwo anmerken das man "unter Vorbehalt" registiert und bezahlt. So wurde das damals bei den Studiengebühren gemacht.
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- maya
- Besucher
maya antwortete auf Aw: neues Niedersächsisches Hunderegister
14 Mai 2013 12:55
Hallo Wencke,
wie Du schon richtig vermutet hast...Versuchshunde sind außen vor und nicht steuerpflichtig.
Ebenso wie Gebrauchshunde (Rettungs-, Polizei- und Assistenzhunde z. ob diese registriert
werden, entzieht sich meiner Kenntnis....das gilt auch für Tierheim-Hunde (die werden ja erst
steuerpflichtig, wenn sie vermittelt sind).
Pflegehunde müssen nach acht Wochen bei der Gemeinde angemeldet werden und für sie
gilt dann auch die Registrierungspflicht.
Ach ja...man kann natürlich nicht "unter Vorbehalt" seinen Hund registrieren
Übrigens, ob sich die Anmeldegebühr auf den Halter bezieht oder auf die Anzahl der
zu registrierenden Hunde...diese Frage konnte mir auch noch keiner beantworten.
Und wie man das Ganze unter Kontrolle halten will (viele Halter haben ihre Wuffis steuerlich
überhaupt nicht angemeldet)...da höre ich doch schon den Amtsschimmel wiehern
LG Wiebke
wie Du schon richtig vermutet hast...Versuchshunde sind außen vor und nicht steuerpflichtig.
Ebenso wie Gebrauchshunde (Rettungs-, Polizei- und Assistenzhunde z. ob diese registriert
werden, entzieht sich meiner Kenntnis....das gilt auch für Tierheim-Hunde (die werden ja erst
steuerpflichtig, wenn sie vermittelt sind).
Pflegehunde müssen nach acht Wochen bei der Gemeinde angemeldet werden und für sie
gilt dann auch die Registrierungspflicht.
Ach ja...man kann natürlich nicht "unter Vorbehalt" seinen Hund registrieren
Übrigens, ob sich die Anmeldegebühr auf den Halter bezieht oder auf die Anzahl der
zu registrierenden Hunde...diese Frage konnte mir auch noch keiner beantworten.
Und wie man das Ganze unter Kontrolle halten will (viele Halter haben ihre Wuffis steuerlich
überhaupt nicht angemeldet)...da höre ich doch schon den Amtsschimmel wiehern
LG Wiebke
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- Gisela
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Gisela antwortete auf Aw: neues Niedersächsisches Hunderegister
16 Mai 2013 16:46
Ist ja wohl das Letzte was die sich einfallen lassen.
Hoffentlich zieht Hessen nicht nach
Gisela
Hoffentlich zieht Hessen nicht nach
Gisela
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- Wencke
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Wencke antwortete auf neues Niedersächsisches Hunderegister
20 Okt. 2013 00:42
Hat schon jemand seinen Hund registiert?
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- Gabi S
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- maya
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maya antwortete auf neues Niedersächsisches Hunderegister
20 Okt. 2013 09:30
Ja...meine sind registriert!
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