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Information

Satzung der Laborbeglehilfe e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins

1) Der Verein führt den Namen „Laborbeaglehilfe".

2) Der Verein ist im Vereinsregister der Stadt Hamburg unter der Nummer VR 19414 eingetragen und trägt den Zusatz „e. V.". Sitz des Vereins ist Hamburg.

§ 2 Zweck

1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes.

2) Dazu gehört insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Vermittlung von frei gegebenen Labortieren und anderen Tieren in Not in private Hände.

3) Auch die Beratung und Begleitung der Personen, die ein (Labor)Tier aufgenommen haben oder aufnehmen werden, wird hierzu gezählt.

4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

§ 2a Finanzierung

Die Arbeit des Vereins wird durch Spenden, Schutzgebühren, Mitgliedsbeiträge und Patenschaften finanziert.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.

3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft

§ 5a Passive Mitgliedschaft (Fördermitgliedschaft)

1) Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellt.

2) Passive Mitglieder (Fördermitglieder) haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und können keine Vorstandstätigkeit ausüben.

3) Passive Mitglieder (Fördermitglieder) unterstützen den Verein ausschließlich finanziell durch Beiträge oder Zuwendungen und ideell.

4) Minderjährige können die Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erwerben.

§ 5b Vollmitgliedschaft

1) Vollmitglied und damit stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche Person werden. Eine bestehende Fördermitgliedschaft wird vorausgesetzt.

2) Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 5c Ehrenmitgliedschaft

1) Personen, die sich um den Tierschutz oder den Verein besonders verdient gemacht haben, können durch Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

2) Ist ein neu ernanntes Ehrenmitglied bereits Fördermitglied oder Vollmitglied, behält es alle daraus entstehenden Rechte, genießt aber Beitragsfreiheit.

3) Ehrenmitglieder können für ein Vorstandsamt kandidieren oder Kassenprüfer sein. Wird ein Vorstandsmitglied zum Ehrenmitglied ernannt, ist es weiterhin berechtigt, das Vorstandsamt wahrzunehmen.

4) Ist ein Ehrenmitglied kein Vereinsmitglied, trägt es nur den Titel. Es kann keine weiteren Rechte oder Pflichten davon ableiten.

5) Einem Ehrenmitglied kann der Titel von der Mitgliedsversammlung auf Antrag abgesprochen werde

§ 5d Ende der Mitgliedschaft, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste

1) Die Mitgliedschaft endet

  1. a) mit dem Tod des Mitglieds,
  2. b) bei juristischen Personen mit deren Auflösung
  3. c) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an die Geschäftsstelle, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres,
  4. d) durch Ausschluss aus dem Verein (vgl. Abs.2) oder Streichung (vgl. Abs.3) von der Mitgliederliste.

2) Ein Mitglied, welches gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch einstimmigen Vorstandsbeschluss mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich oder mündlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Mit dem Beschluss ruht die Mitgliedschaft des betroffenen Mitglieds. Das Mitglied kann binnen eines Monats ab Zustellung gegen den Beschluss schriftlich Beschwerde einlegen. Diese ist zu begründen. Hilft der Vorstand der Beschwerde nicht ab, so entscheidet die Mitgliederversammlung abschließend. Macht das Mitglied keinen Gebrauch von seinem Beschwerderecht, unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss.

3) Ist ein Mitglied mit einer Beitragszahlung im Rückstand und gleicht das Mitglied diesen Rückstand trotz schriftlicher Mahnung an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds nicht innerhalb von 6 Monaten aus, so ist der Vorstand berechtigt, dieses Mitglied aus dem Verein auszuschließen und von der Mitgliederliste zu streichen. In der Mahnung ist auf die drohende Streichung der Mitgliedschaft hinzuweisen.

4) Mit der schriftlichen Austrittserklärung, dem Ausschluss aus dem Verein oder Streichung von der Mitgliederliste erlöschen alle satzungsgemäßen Rechte.

5) Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch am Vereinsvermögen oder an sonstigen Einrichtungen des Vereins.

§ 6 Beitrag

1) Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Mindestbetrag von der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen wird.

2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Sie besitzen jedoch alle Rechte ordentlicher Mitglieder.

§  7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung, welche höchstes Organ ist
  2. Der Vorstand (geschäftsführender Vorstand gem. § 26 BGB)
  3. Das Team

§ 8 Mitgliederversammlung

1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung soll einmal jährlich stattfinden.

2) Wenn es das Vereinsinteresse erfordert, dringende Entscheidungen anstehen oder wenn dies von mindestens einem Viertel (mindestens 25 Prozent) der stimmberechtigten Vollmitglieder schriftlich und unter Angabe des Grundes beantragt wird, hat der Vorstand eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Die Aufgaben und die Ausführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sind entsprechend der ordentlichen Mitgliederversammlung.

3) Den Versammlungsort bestimmt der Vorstand nach Zumutbarkeit der Anfahrt der Mitglieder. Ist die Anfahrt oder der Aufenthalt zu einer Mitgliedersammlung aus widrigen Gründen (z.B. Pandemie) den Mitgliedern nicht zuzumuten, kann der Vorstand diese auch auf dem Weg der elektronischen Kommunikation durchführen.

4) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich durch einfachen Brief oder per E-Mail an die letzte bekannte Adresse der Mitglieder unter Beifügung der Tagesordnung. In dringlichen Fällen kann bei der Einberufung einer außerordentlichen Versammlung die Ladungsfrist auf 7 Tage verkürzt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem auf die Absendung der Einberufung folgenden Tag.

5) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt zusätzlich über die Webseite des Vereines. Somit ist die Einladung allen Mitgliedern auch im Falle eines Verlustes der Brief- bzw. E-Mail-Sendung zugänglich.

6) Änderungen zur Tagesordnung sind bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung gegenüber dem Vorstand zu beantragen. Befürwortet wenigstens ein Vorstandsmitglied die Aufnahme in die Tagesordnung, so ist dem Antrag stattzugeben und die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.

7) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. In der Einladung ist auf diesen besonderen Umstand hinzuweisen.

8) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Aufgaben:

1. Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes 

2. Entgegennahme des Kassenberichts des Vorstands sowie des Berichts der Kassenprüfer
3. Entlastung des Vorstandes

4. Wahl der Vorstandsmitglieder

5. Wahl von zwei Kassenprüfern

6. Ausblick auf die Aktivitäten für das kommende Geschäftsjahr

7. Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags und Ermächtigung des Vorstandes bestimmten Personenkreisen (Schüler, Studenten, Rentner und Schwerbehinderte) den Beitrag ganz oder teilweise zu erlassen

8. Beschlussfassung über die Beschwerde eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss

9. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung

9) Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Die Beschlüsse sind in ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter, dem Protokollführer und einem weiteren Mitglied der Versammlung, das nicht Vorstandsmitglied sein darf, zu unterschreiben ist.

10) Die Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in dieser Satzung keine davon abweichende Regelung vorgesehen ist.

11) Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

§ 8a Wahlen

1) Die Wahlen werden bei der Mitgliederversammlung durchgeführt und in der Tagesordnung

bekannt gegeben.

2) Es wird ein Wahlleiter bestimmt.

3) Die Wahlen sind für jedes zu besetzende Amt getrennt durchzuführen.

4) Auf Verlangen werden die Wahlen geheim durchgeführt.

5) Stimmberechtigt sind Vollmitglieder ab 18 Jahren.

6) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

  1. a) Als Kandidaten für ein Vorstandsamt sind ausschließlich Teammitglieder zugelassen.
  2. b) Die Besetzung eines Vorstandsamtes durch den Ehepartner, Lebenspartner, ein Elternteil, Geschwister oder Kind eines Vorstandsmitgliedes ist untersagt.

7) Die Kassenprüfer werden für zwei Jahre gewählt.

  1. a) Die Kassenprüfer sind längstens für ein Jahr gemeinsam im Amt.
  2. b) Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.
  3. c) Zu keinem Zeitpunkt kann ein Ehepartner, ein Lebenspartner, ein Elternteil, Geschwister oder Kind eines Vorstandsmitgliedes Kassenprüfer sein.

8) Im ersten und ggf. zweiten Wahlgang gilt als gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Soweit ein dritter Wahlgang erforderlich wird, genügt die einfache Mehrheit; d. h. gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

9) Möchte sich ein Mitglied für ein Amt zur Verfügung stellen, kann aber nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen, muss es dies dem Vorstand vorher schriftlich, mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung per Brief oder E-Mail mitteilen.

10) Das abwesende Mitglied hat die Annahme der Wahl unter Vorbehalt schriftlich per Brief oder E-Mail an den Vorstand zu kommunizieren.

11) Stimmberechtigte, aber nicht persönlich anwesende Mitglieder können ihr Stimmrecht schriftlich per Brief oder E-Mail per Vollmacht auf anwesende stimmberechtigte Mitglieder übertragen.

12) Anwesende stimmberechtigte Mitglieder können bis zu drei Stimmrechtsübertragungen abwesender stimmberechtigter Mitglieder annehmen. Diese Stimmrechtsübertragungen werden bei Wahlen während der Mitgliederversammlung wie Stimmen anwesender, stimmberechtigter Mitglieder behandelt.

Stimmrechtsübertragungen sind für jede Mitgliederversammlung bei Bedarf erneut auszustellen.

§  9 Der Vorstand

1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und drei Beisitzern. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, einschließlich der Vermögensverwaltung.

2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzenden und die Beisitzer. Der Verein wird außergerichtlich und gerichtlich von einem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes gemeinsam vertreten.

3) Der Vorstand erstellt eine Aufgabenverteilung. Diese dient zur Koordinierung der anfallenden Vorstandsarbeiten.

4) Der Vorstand kann Aufgaben unter den Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse zu deren Bearbeitung einsetzen.

5) Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, davon mindestens ein Vorsitzender, anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

  1. a) Vorstandsbeschlüsse können schriftlich oder in Form fernmündlicher Absprache gefasst werden.
  2. b) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

6) Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet durch

  1. a) Ablauf der Amtszeit,
  2. b) Rücktritt oder Tod,
  3. c) Ausschluss oder Streichung von der Mitgliederliste.

7) Zu keinem Zeitpunkt kann ein Ehepartner, Lebenspartner, ein Elternteil, Geschwister oder

Kind eines Vorstandsmitgliedes dem Vorstand angehören.

§ 10 Das Team

1) Dem Team gehören an:

  1. a) der 1. Vorsitzende
  2. b) der 2. Vorsitzende
  3. c) drei Beisitzer
  4. d) weitere Mitglieder, die aktiv mitarbeiten.

2) Die Teammitglieder werden vom Vorstand benannt.

3) Die Teammitglieder werden vom Vorstand mit der Umsetzung von Vereinsaufgaben betraut.

4) Das Team steht dem Vorstand unterstützend und beratend zur Seite.

5) Ein Teammitglied, welches in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch einstimmigen Vorstands- oder Mehrheitsbeschluss der Teammitglieder ausgeschlossen werden.

6) Teammitglieder sind an teaminterne Richtlinien gebunden.

§ 11 Satzungsänderung

1) Eine Satzungsänderung (auch Neufassung) bedarf einer Mehrheit von drei Viertel (75 Prozent) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

2) Der Vereinszweck kann nur mit der Zustimmung von drei Viertel (75 Prozent) der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.

3) Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.

§ 12 Gesetzestexte im Vereinsrecht

1) Wird eine Entscheidung notwendig, die nicht in dieser Satzung geregelt ist, wird vom Vorstand die maßgebende gesetzliche Grundlage überprüft.

2) Sollte es keine entsprechende gesetzliche Grundlage geben, entscheidet der Vorstand.

§ 13 Datenverarbeitung

1) Der Verein ist berechtigt, die zur Vereinsführung erforderlichen Daten analog oder digital zu speichern und zu verarbeiten.

2) Einladungen und schriftliche Benachrichtigungen sind auch in elektronischer Form (E-Mail, Fax) zulässig.

§ 14 Auflösung des Vereins

1) Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von drei Viertel (75 Prozent) der stimmberechtigten Mitglieder.

2) Sofern keine ordentliche Mitgliederversammlung ansteht, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Klärung einzuberufen.

3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins nach Maßgabe der Mitgliederversammlung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Tierschutzes. Bei deren Auswahl ist sicherzustellen, dass alle Tiere, die bis dahin vom Verein finanziell versorgt wurden, auch weiterhin versorgt bleiben. Ein Beschluss über die künftige Verwendung des Vermögens darf erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

4) Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen Verein angestrebt, sodass eine Fortführung des Vereinszweck durch den neuen Rechtsträger sichergestellt ist so geht das Vereinsvermögen auf diesen über.

 

 

 

Melle, den 12.12.2020

 

 

Die Satzungsänderung wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen

 

15.05.2010

cocculus d6 Einige Hunde vertragen das Autofahren nicht sehr gut, sie speicheln oder müssen sogar erbrechen. Als unsere Bijou im Juni 2005 bei uns einzog, hatte sie genau dieses Problem.
Im August war dann eine längere Autofahrt geplant.
Wir sprachen unseren Apotheker, der sich gut in der Homöopathie auskennt, an, ob er uns ein Mittel gegen Reisekrankheit beim Hund empfehlen könne.
Am nächsten Tag gab uns unser Apotheker Cocculus D6 Globuli.
Wir sollten unserer Bijou, sie wog ca. 13kg, einmal 10 Kügelchen ungefähr eine Stunde vor Fahrtantritt geben. Am Tag der Abfahrt gaben wir Bijou die 10 Globuli.
Die Fahrt hat Bijou ohne Speicheln oder Erbrechen gut überstanden. Kurz vor der Rückfahrt hat Bijou dann noch einmal 5 Kügelchen bekommen. Auch die Rückfahrt verlief problemlos, Bijou hat danach nie wieder im Auto gespeichelt oder erbrochen, sie fährt jetzt sehr gern im Auto mit.
Einige unserer Pflegehunde, die auch mit Übelkeit oder Speicheln zu kämpfen hatten, haben Cocculus D6 Globuli bekommen, es hat allen geholfen.
Fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker und lassen sich von ihm beraten, auch wegen der Dosierung.

Wir können Cocculus D6 Globuli nur empfehlen.

Foto und Text/Copyright: Martin und Martina Bogena

 

17.05.2010

Verschlucken von Fremdkörpern, exzessives Grasfressen, bzw. Auflecken von Haaren vom Fussboden.

sauerkraut 2 Wenn Ihr Hund einen Fremdkörper verschluckt hat oder oben genannte Symptome zeigt, lassen Sie ihn Sauerkraut fressen so viel er mag.

Das Sauerkraut legt sich um den Fremdkörper und er kann so leichter ausgeschieden werden.

Wir haben es ausprobiert und es hilft in leichten Fällen,

Dies ist nur eine Erste- Hilfe- Maßnahme, die nicht den Gang zum Tierarzt ersetzen kann.

Wie wichtig der Gang zum TA ist zeigt die Krankengeschichte unseres Beagles Teddy: nachdem er eine Kastanie verschluckt hatte, setzte sich diese im Dünndarm fest. Ohne Not-OP wäre Teddy gestorben! Da hätte auch kein Sauerkraut geholfen!

Foto und Text/Copyright: Martin und Martina Bogena

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Was tun, wenn Ihr Hund Fremdkörper verschluckt, exzessiv Gras frisst oder Haare vom Fussboden aufleckt, lesen Sie hier...

 

Verschlucken von Fremdkörpern, exzessives Grasfressen, bzw. Auflecken von Haaren vom Fussboden.

Wenn Ihr Hund einen Fremdkörper verschluckt hat oder oben genannte Symptome zeigt, lassen Sie ihn Sauerkraut fressen so viel er mag.

Das Sauerkraut legt sich um den Fremdkörper und er kann so leichter ausgeschieden werden.

Wir haben es ausprobiert und es hilft in leichten Fällen

Dies ist nur eine Erste- Hilfe- Maßnahme, die nicht den Gang zum Tierarzt ersetzen kann.

Wir haben es ausprobiert und es hilft in leichten Fällen.

Wie wichtig der Gang zum TA ist zeigt die Krankengeschichte unseres Beagles Teddy: nachdem er eine Kastanie verschluckt hatte, setzte sich diese im Dünndarm fest. Ohne Not-OP wäre Teddy gestorben! Da hätte auch kein Sauerkraut geholfen!

17.05.2010

Sicher haben Sie oder Ihr Hund schon einmal Durchfallgehabt, da gibt es ein einfaches Rezept, lesen Sie hier:

Morosche Karottensuppe

Zutaten:

  • 500g geschälte Karotten
  • 1 gestr.TL Salz (ca. 3g)
  • 1 L Wasser

karotten Die geschälten Karotten mit einem Liter Wasser 1 Std lang kochen. Ganz wichtig ist, dass die Karotten 1 Std lang gekocht werden. Das Ganze durch einen Sieb drücken, mit einem Mixer pürieren oder mit einer Gabel ganz fein zerdrücken. Danach das Salz zugegeben.

Fertig ist die Morosche Karottensuppe.

Das Rezept haben wir selber ausprobiert, es hilft. Dies ist nur eine Erste- Hilfe- Maßnahme, sollte der Durchfall nicht sehr bald nachlassen, gehen Sie bitte zum Tierarzt!

Foto und Text/Copyright: Martin und Martina Bogena

 

 

Laborbeagle – ein Überraschungsei?

Wenn die Institute uns Hunde zur Vermittlung ankündigen, erhalten wir nur statistische Informationen zum Geschlecht, Alter, Gewicht und ein Foto. Seltener gibt es kurze Hinweise zum Charakter. Wir wissen also nicht mehr von den Hunden, als die Informationen, die wir in der Rubrik „Hunde in der Vermittlung“ mitteilen. Wie bei Lebewesen üblich, gibt es mitunter große Unterschiede in der Entwicklung, dem Charakter und Verhalten.
Die Laborbeagle haben die Zeit im Institut in reizarmer Umgebung verbracht und das normale Leben in einer Familie nicht kennen gelernt. Deshalb müssen sie behutsam an diese neue Situation herangeführt werden.

Mit Geduld, Einfühlungsvermögen und Zeit entwickeln sie sich jedoch – auch im höheren Alter – in relativ kurzer Zeit zu ganz normalen, fröhlichen Familienhunden. Dabei ist eine ruhige Umgebung und insbesondere ein vorhandener, souveräner Hund von Vorteil. Stellen wir uns vor, wir hätten unser Leben lang das Haus/die Wohnung nicht verlassen. Dann würden auch wir eine gewisse Schreckhaftigkeit gegenüber Geräuschen, Wettereinflüssen und fremden Menschen zeigen. Mit liebevoller und behutsamer Begleitung würden wir Vertrauen aufbauen und uns an Vertrauenspersonen orientieren. So geht es auch dem Laborbeagle.

Andere Hunde sind dem Laborbeagle vertraut. Im Labor werden sie gewöhnlich in gleich­geschlechtlichen Gruppen gehalten. Auch Katzen oder anderen Kleintieren gegenüber zeigen sie sich meist sehr freundlich und verträglich.

Der für den Beagle typische Jagdtrieb ist bei vielen Laborbeagle weniger stark ausgeprägt.
So mancher Laborbeaglebesitzer hat vor Freude Wasser in den Augen stehen, wenn sein Labori zum ersten Mal fröhlich durch den Garten spring oder einem Spielzeug nachhüpft.

 

Unsere Aufgabe ...

Wir verstehen unsere Aufgabe darin, die richtigen Menschen für die uns anvertrauten Hunde zu finden. Für diese Menschen steht der feste Wille, einem Hund aus dem Tierschutz zu helfen, im Vordergrund. Diese Menschen möchten helfen und sind bereit, dem Hund die erforderliche Zeit und Geduld zu geben.
Dabei beraten wir Sie gerne und berücksichtigen - soweit möglich - Ihre Wünsche zu Alter und Geschlecht des Hundes.

Worauf muss sich der neue Halter einstellen?

Der Laborbeagle ...

  • ... ist nicht stubenrein.
  • ... muss anfangs häufig und in kurzen Abständen raus.
  • ... kennt es wahrscheinlich nicht, an der Leine zu gehen.
  • ... ist möglicherweise schreckhaft und ängstlich.
  • ... kann anfangs nicht alleine bleiben.
  • ... benötigt eine liebevolle aber konsequente Erziehung.
  • ... braucht einen zuverlässigen und berechenbaren Menschen an seiner Seite.

 
Selbstverständlich ist beim Laborbeagle - wie bei jedem anderen Hund - der Besuch einer Hunde­schule von großem Vorteil. Wir empfehlen dies auch, wenn Sie bereits über Hunde­erfahrung verfügen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt „Verantwortung übernehmen“.


Autorin: Elke Reißmann

Ein Herz für schwierige Fälle

Meta hat als Vermehr-
hündin in Ungarn ausgedient u. hat nun eine Dauerpflegestelle gefunden.
 

Die Vermittlungschancen der Hunde, die das Labor verlassen dürfen, sind sehr unterschiedlich. Während junge Hunde schnell und gut untergebracht werden können, dauert es mitunter sehr lange, für die älteren und alten Hunde ein gutes Zuhause zu finden. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Eines der Argumente GEGEN einen älteren Hund ist die Tatsache, dass sehr wahrscheinlich kurzfristig Tierarztkosten entstehen.

Es wäre Unsinn, abzustreiten, dass ältere Hunde Zipperlein haben und zu erhöhtem Kostenaufwand führen. Das hält viele Menschen davon ab, einen solchen Hund bei sich aufzunehmen.

Eine Alternative für den Hund wäre ein unbefristeter Pflegestellenplatz. Damit bleibt der Verein verantwortlich für alle anfallenden Kosten. Für den Hund macht es keinen Unterschied. Er hat seinen Platz auf der Couch bei netten Menschen.

Um den alten Hunden die Chance auf einen Dauerpflegeplatz zu geben, brauchen wir Paten für sie. Paten überweisen monatlich eine beliebige Summe für einen bestimmten Hund. Sie bekommen dafür eine Urkunde und regelmäßig Informationen über ihren Schützling. Auf diese Weise übernehmen Sie Verantwortung für ein Tier und ermöglichen ihm für die letzten Jahre einen warmen, fürsorglichen Platz, auch, wenn Sie es selbst nicht bei sich aufnehmen können.

Mit einer Patenschaft helfen Sie Menschen, den Hunden zu helfen.

Konnten wir Ihr Interesse wecken und Sie benötigen weitere Infos?  Hier geht's zum Kontaktformular! 

Sie haben sich zu einer Patenschaft entschlossen: Antrag für eine Patenschaft  *

*                                                                                                                                                                                                    !!!! Sie verwenden ein Smart- oder ein I-Phone, dann bitte den Acrobat Reader installieren, um den Antrag interaktiv ausfüllen zu können !!!

 

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Die Meutehund-Vergangenheit prägt den Charakter des Beagle. Die soziale Orientierung ist die Grundlage für die hervorragende Eignung dieser Rasse zum Familienhund und einer fast grenzenlosen Kinderfreundlichkeit.
Der Beagle ist ein stets gut gelaunter Hund von sanftem, fröhlichem und anpassungsfähigem Wesen. Er ist aber auch seit jeher ein Jagdhund und wird dieser Passion nachgehen, wann immer er dazu Gelegenheit bekommt.
Bei aller Klugheit zeigt er auch ein beträchtliches Maß an Dickköpfigkeit. Dies ist eine positive Konsequenz aus seiner herausragenden Eigenschaft selbstständig zu handeln und Problemlösungen zu finden.

Der Beagle ist selbstsicher, ausdauernd und - besonders als Junghund - äußerst vital. Eines aber darf er nie sein: Scharf und aggressiv.
Zur Wachsamkeit erzogen, wird er Außergewöhnliches vermelden, als Schutzhund jedoch ist er glücklicherweise ungeeignet. Der Beagle soll den Eindruck eines kräftigen, gesunden, ausdauernden Hundes vermitteln. Er soll quadratisch aufgebaut sein, mit kräftigen Knochen und viel Muskeln, ohne jedoch grob zu wirken.
Fang und Oberkopf sollen möglichst gleich lang sein. Der Fang mit vollen Lefzen soll nicht spitz wirken. Der Stop soll gut ausgeprägt sein. Die Behänge sollen lang und tief angesetzt sein und mit der Vorderkante elegant am Kopf anliegen. Die Augen müssen braun und von sanftem Ausdruck sein.
Der Kopf wird von einem mäßig langen Hals getra­gen, der in einen straffen Rücken übergeht. Die Rip­pen sind gut gewölbt, um diesem ausdauernden Hund viel Raum für Herz und Lungen zu geben. Die Schultern ermöglichen viel Raumgriff nach vorne, die üppig bemuskelte Hinterhand verleiht den nötigen Schub. Die Vorderläufe stehen gerade unter der Brust, die Hinterläufe sind in allen Gelenken gut gewinkelt. Die Pfoten sind fest, rund und geschlossen. Die Rute sollte dick und dicht behaart sein, fröhlich aufrecht stehend getragen werden, wobei die Spitze weiß sein muss.
Die Größe, vom Boden bis zum Widerrist gemessen, sollte zwischen 33 und 40 cm liegen. Den in der Literatur gelegentlich erwähnten "Pocket"- oder "Zwerg-Beagle" gibt es bereits seit Anfang des Jahrhunderts nicht mehr. Das Gewicht des ausgewachsenen Beagles kann zwischen 10 und 18 Kilogramm betragen und richtet sich nach Größe und Typ des Hundes. Das Fell des Beagles ist kurz, dicht und wetterfest. Am häufigsten sieht man dreifarbige Beagle: Auf weißem Grund schwarze und braune (helle- bis rotbraune) Platten in beliebiger Anordnung. Fast ein Drittel der in Deutschland gezüchteten Beagle sind zweifarbig, d. h. die schwarze Farbe fehlt völlig und das Braun kann zu rot bis zitronenfarben gewandelt sein.

Quelle: Beagle Club Deutschland

 Was bedeutet dies für den Halter?

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Der Beagle begeistert seine Halter mit seiner Fröhlichkeit, gerne zeigt er sich als echter Clown. Mit seiner Ausdauer ist er ein toller Partner für aktive Menschen und begleitet seine Familie gerne bei Wanderungen und angemessenen Radtouren.
Der Beagle wurde ursprünglich für die Hasenjagd gezüchtet. Auch nach vielen Generationen ohne jagdlichen Einsatz ist diese Leidenschaft ausgeprägt. Deshalb bleibt so mancher Beagle stets angeleint. Freilauf ist jedoch möglich, muss allerdings intensiv und permanent trainiert werden.
Diese fröhlichen und bewegungsfreudigen Hunde wurde darauf gezüchtet, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Deshalb wird dem Beagle oft eine gewisse Dickköpfigkeit nachgesagt. Stellen Sie sich eine Jagdsituation vor, bei der sich der Beagle durch einen Pfiff oder Ruf von der Konzentration auf seine Beute ablenken lässt. Würde er dem Pfiff bzw. Ruf direkt folgen, könnte dies den Verlust seiner Beute bedeuten – oder ihn ggf. sogar sein Leben kosten, wenn das verfolgte Tier, z. B. ein Fuchs, ihn dann angreift. Deshalb ist es dem Beagle „nicht in die Wiege gelegt“ unmittelbaren Gehorsam zu zeigen.
Was bedeutet das nun für uns Halter? Unser bunter Hund wird unserem Ruf nicht spontan folgen, sondern zunächst seine (ggf. selbst gewählte) Aufgabe verfolgen. Hören wird er unseren Ruf sofort, die Reak­tion lässt allerdings gerne mal eine Weile auf sich warten. Für uns heißt dies: Wir müssen uns für den Hund besonders interessant machen. Dabei helfen uns z. B. besondere Leckerchen, die wir ihm nur bei erfolgreichem Abruf anbieten.
Ist der Beagle verfressen? Schauen wir mal wieder auf seine Geschichte: Als Meutehund musste der Beagle zusehen, dass er von dem angebotenen Futter seinen

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Teil abbekommt. Das konnten z. B. Innereien von erjagten und ausgenommenen Tieren sein, welche die Meute zu fressen bekommen hat. Zur Erhaltung seiner Überlebenschance musste der Beagle hier schnell reagieren, damit er einen ausrei­chenden Teil abbekommt. Deshalb sucht auch unser Familien-Beagle ständig nach Fressbarem, dabei ist er sehr erfindungsreich und zielstrebig.

Das Meuteverhalten bringt einen großen Vorteil mit sich. Der Beagle konnte zu jeder Zeit viele Hunde in seiner Nähe tolerieren und zeigt deshalb eine große Sozialverträglichkeit - dies häufig auch gegenüber Katzen und anderen Kleintieren. Er zeigt auch kein territoriales Verhalten, d. h. jeder Besucher – Mensch oder Tier – ist grundsätzlich willkommen.

Als Meutehund wurde der Beagle nicht darauf trainiert, alleine zu bleiben. Deshalb ist für Beagle die Mehr-Hunde-Haltung ideal. Bei entsprechender Auslastung und sorgfältiger Gewöhnung ist jedoch auch dies trainierbar.

Was heißt jetzt Auslastung? Eine einfache Runde zur Verrichtung der kleinen und großen Geschäfte reicht dem Beagle nicht. Der Beagle mag lange Spaziergänge und möchte ausgiebig schnüffeln. Mit verschiedenen Übungen zur Nasenarbeit (z. B. Objektsuche) lässt sich sein hübscher Kopf wunderbar auslasten und er wird begeistert seine Fähigkeiten als Schnüffelexperte präsentieren.

 

Autorin: Elke Reißmann

Die Frage, was ein gutes Futter ist, wird uns oft gestellt. Wir können ihnen darauf keine Antwort geben, indem wir ihnen ein bestimmtes Futter oder eine bestimmte Marke empfehlen. Im Folgenden möchten wir versuchen, Ihnen ein paar Anhaltspunkte zu geben, mit deren Hilfe Sie das Futter selbst beurteilen können.

von Wencke Löwer

Jagdtrieb und was er im Alltag mit dem Hund bedeutet

Der Beagle ist ursprünglich ein auf die Hasenjagd gezüchteter Jagdhund, der in der Meute ohne den Menschen jagt. Deshalb gilt er oft als stur und wenig lernbereit. Aber er ist aufgrund seiner Veranlagung nun mal kein Bordercollie oder Schäferhund der dem Menschen gefallen will.
Auch wenn viele ehemalige Laborhunde wenig bis keinen Jagdtrieb zeigen, gibt es immer wieder Hunde, die einen Jagdtrieb haben.

In Vermittlungsgesprächen weisen wir immer darauf hin, dass Beagle Jagdhunde sind. Oft bekommen wir in verschiedenen Versionen die Antwort „Ja, ich weiß das und kann damit umgehen“ oder „ Jagdhunde? Das wusste ich überhaupt nicht“. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Hund im schlimmsten Fall eine Leben lang nicht ohne Leine laufen kann, obwohl man Freilauf trainiert. Man sollte sich ernsthaft die Frage stellen ob man damit umgehen kann. Denn Abgewöhnen oder Austreiben kann man dem Hund den Jagdtrieb nicht.

Ich selbst habe in meinem Erstgespräch mit dem ersten Satz geantwortet.  Heute weiß ich, dass ich das „Problem“ Jagdtrieb“ völlig unterschätzt habe.
Meine Hündin Lilly kam mit 6 Monaten zu mir. Eine aufgeweckte junge Dame, die nur Blödsinn im Kopf hatte. Natürlich bin ich recht zügig mit ihr in die Hundeschule, ließ sie nie frei laufen usw.

Im Alter von etwa 10 Monaten, war es soweit. Ich war mit Lilly auf der üblichen Runde, als sie plötzlich eine extreme Körperspannung bekam, die Nase am Boden und durchstartete. Ich rief wie verrückt wurde, aber von ihrem sehr eindrucksvollen Spurlaut übertönt. Glücklicherweise hatte ich Lilly an einer 15m Schleppleine und sie wurde rasch gebremst. Mein Herz ist mir in die Hose gerutscht und ich wusste nicht was das jetzt genau war. Ein solches Verhalten kannte ich von keinem Hund und ich bin mit Hunden aufgewachsen. Ich tat die Situation mit jugendlichem Übermut ab und dachte nicht mehr daran.

sichtjaeger Etwa ein Jahr später wiegte ich mich in Sicherheit, Lilly gehorchte inzwischen so gut, dass ich sie mit Schleppleine dran, frei laufen ließ. Lilly stöberte in einer ungemähten Wiese nach Mäusen (so dachte ich zumindest). Plötzlich sprang ein Reh auf und Lilly startete durch, mit Spurlaut und Ohren auf Durchzug. Zum Glück ist ihr Spurlaut so deutlich, dass ich sie recht schnell einfangen konnte. Sie war nicht ansprechbar, voll Adrenalin und reagierte nicht im Geringsten auf Schimpfen oder Kommandos. Sie war noch etwa eine Stunde in diesem „Glückszustand“, in den Hunde bei der Jagd fallen. Das war Lillys erster Jagdausflug und sollte nicht ihr letzter sein, trotz hartem Unterordnungstraining und viel Aufmerksamkeit meinerseits ist sie mir bisher 3 mal entwischt. Lilly ist Sicht- und Spurjäger. Wenn es ihr gefällt, nimmt sie auch mal die Spur eines Hundes, der vor uns gelaufen ist, auf und startet los.

spurensucher Sie hat bis heute noch nie ein Tier geriessen oder einholen können. Aber es ist den Wildtieren gegenüber absolut nicht zumutbar! Zudem kann der Hund sich verletzten, den Rückweg nicht finden oder gar von einem Jäger abgeschossen werden. Viele Beaglebesitzer, deren Hunde Jagdtrieb haben, stehen Stunden im Feld, in der Hoffnung, das Tier kommt wieder.
Wenn der Hund jagt,  fällt er in einen Zustand, den man mit extremen Glücksgefühl gleichsetzten kann. Er bekommt eine Tunnelblick und nimmt nichts außer dem Wild oder der Spur wahr. Man kann es vielleicht auch mit einem Drogenrausch vergleichen.

Man unterscheidet Sicht- und Spurjäger.

Sichtjäger entdecken Wild, fixieren ihren Blick und starten darauf hin die Verfolgung. Der Reiz ist die Bewegung des Wilds. Der aufmerksame Hundebesitzer  hat im Idealfall das Wild zuvor gesehen und den Hund an die Leine genommen. Im negativen Fall ist der Hund weg.

Spurjägern kann man nur durch extreme Aufmerksamkeit dazwischen kommen. Das bedeutet, man ist in der Sekunde am Hund, in der er Spur aufnimmt.

Doch wie sieht es aus, wenn der Hund eine Spur hat? Das erste Anzeichen ist ein vermehrtes Schnüffeln und starkes Ausatmen, die Nase bleibt am Boden. Der Rücken wird fest und angespannt, die Rute wird steif in Richtung Himmel gehalten. Manche Hunde laufen aufgeregt mehrmals über eine Stelle um die Spurrichtung zu finden.

Was kann man tun?

Beobachten sie ihren Hund genau.
Schnüffelt er beim Spaziergang viel? Lässt er sich nicht gut ansprechen, wenn er schnüfflet?  Findet der Hund  schnell versteckte Leckerli, wenn er sie sucht? Wie reagiert er, wenn Vögel vor ihm auffliegen? Läuft er  hinterher oder ist es ihm egal?

All diese Dinge können ein Anzeichen für Jagdtrieb sein. Mancher Hund zeigt jedoch nichts, bevor ihn das erste Mal das Jagdfieber überkommt.

Wenn der Hund Jagdtendenzen zeigt, macht es Sinn, über ein Anti-Jagd- Training nachzudenken. Hier wird dem Hund nicht das Jagen abgewöhnt, sondern das Verhalten umgelenkt und Ihnen vermittelt, wie Sie in diesen Situationen reagieren können.

Text/Copyright: Wencke Löwer

 

... lernt Hans nimmermehr!

Gilt das auch für Hunde? Viele unserer Interessentinnen und Interessenten bevorzugen junge Hunde mit der Begründung, dass diese schneller und besser lernen. Sie befürchten, einem älteren Hund nichts mehr beibringen zu können. Menschen, die einen älteren Hund übernommen haben, wissen, dass das so nicht stimmt.

Lernen ist auch für Hunde ein lebenslanger Prozess. Lernen bedeutet Anpassung an die Umgebung und führt zu Verhaltensänderungen. Wir wollen hier versuchen zu erklären, wie Hunde lernen.

Prägung

"Prägung" bezeichnet Lernprozesse, die in einer zeitlich begrenzten „sensiblen“ Phase stattfinden In dieser Zeit, die bei Hunden in der dritten Lebenswoche beginnt, lernen sie besonders schnell und leicht. Noch kennen sie keine Angst und gehen neugierig und unbefangen auf Neues zu.
Für die Entwicklung des Gehirns, die nach der 16. Lebenswoche weitgehend abgeschlos-sen ist, bedeutet das, dass Nervenzellen vernetzt werden. Einige Nerven bilden spontan und in Folge körpereigener Signale eine Verbindung. Andere suchen einen Muskel, an den sie anknüpfen können. Weitere Nervenverbindungen entstehen als Reaktion auf Signale von außen. Je mehr Signale von außen aufgenommen werden, desto besser werden die Zellen vernetzt.

Was ein Hund in dieser Zeit lernt, kann nie wieder verlernt werden!

Wie verbringen Laborhunde die Prägephase?
Wir wissen, dass die Laborhunde in einer sehr reizarmen Umgebung aufwachsen. Es gibt wenig Signale von außen, der Kontakt zu Menschen ist zwar vorhanden, aber nicht in der Intensität, die wünschenwert wäre und die z. B. gute Züchter sicherstellen. Auf diese Weise bleiben Lernpotenziale der Welpen ungenutzt. Laborhunde dürfen so gut wie nie vor dem Ende der Prägezeit das Labor verlassen.

Klassische Konditionierung

Der russische Physiologe und Nobelpreisträger Iwan Pawlow (1849-1936) war der erste, der das Phänomen der klassischen Konditionierung beschrieb. Pawlow stellte fest, dass ein Hund nicht erst beim Anblick oder beim Geruch von Futter, sondern bereits beim Anblick eines Futternapfes mit vermehrtem Speichelfluss reagiert. Daraus entwickelte er nun sein berühmtes Experiment.

Ausgangssituation:
Unkonditionierter Reiz (Futter) löst unkonditionierte Reaktion (Speichelfluss) aus

Versuchsablauf:
dem unkonditionierten Reiz (Futter) wird ein neutraler Reiz (in diesem Fall ein Klingel-zeichen) in sehr enger zeitlicher Abfolge vorangestellt.

Nach einigen Wiederholungen reagiert der Hund bereits auf das Ertönen des Klingelzeichens mit vermehrtem Speichelfluss, auch, wenn das Futter danach ausbleibt.

So wird aus einem ursprünglich neutralem Reiz (Klingelzeichen) ein konditioniertrer Reiz, der eine konditionierte Reaktion (Speichelfluss) auslöst.

Eine gelernte, konditionierte Reaktion, besteht nicht auf Dauer. Wenn der unkonditionierte Reiz über einen längeren Zeitraum nicht folgt, wird die konditionierte Reaktion geschwächt und irgendwann ganz gelöscht.

operante_konditionierungOperante Konditionierung

Während Pawlow davon ausging, dass Verbindungen zwischen Reizen und Reaktionen gelernt werden, geht es bei der operanten Konditionierung (nach Skinner) darum, dass Verbindungen zwischen Reaktionen und Konsequenzen gelernt werden. Auch diese Form des Lernens wurde im Versuch nachgewiesen.

Dazu wird eine hungrige Ratte in einen schallisolierten Käfig ge-sperrt. Im Käfig befindet sich eine Lampe und ein Hebel. Die Ratte wird früher oder später den Heben in Bewegung setzen, der ihr, sofern das Licht an ist, den Zugang zum Futter ermöglicht.

Bei Dunkelheit funktioniert die Methode dagegen nicht. Die Ratte betätigt nun immer öfter den Hebel, wenn die Lampe an ist. Sie hat aus den Konsequen-zen ihres Verhaltens gelernt.

Das Wissen um die operante Konditionierung kann sich jeder Hundehalter zunutze machen. Es bedeutet, dass positive Verstärkung dazu führt, dass ein bestimmtes Verhal-ten öfter gezeigt wird. Dazu bedarf es einer engen zeitlichen Folge zwischen Verhalten und Konsequenz. Bei Hunden beträgt der Zeitraum, in dem sie eine Konsequenz mit vorher gezeigtem Verhalten verbinden können, gerade mal 2 Sekunden!

Wenn nun positive Verstärkung gewünschten Verhaltens dazu führt, dass es öfter gezeigt wird, bedeutet das nicht im Unkehrschluss, dass negatives Verhalten, wenn es bestraft wird, seltener gezeigt wird?
Obwohl das Prinzip in beide Richtungen funtioniert, ist das Arbeiten mit Bestrafungen nicht frei von Risiken. Es kann zu falschen Verknüpfungen kommen.

Ein Beispiel:
Auf einem Spaziergang kommen uns Kinder entgegen. Der Hund hat sie entdeckt und beginnt zu bellen und an der Leine zu ziehen. Mit einem Leinenruck versuche ich, sein unerwünschtes Verhalten zu unterbinden. Wenn ich Pech habe, verknüpft der Hund nun den für ihn unangenehmen Leinenruck mit der Anwesenheit der Kinder.

Die sicherste Methode ist das Lernen mittels positiver Verstärkung (Lob und Leckerli für gewünschtes Verhalten). Unerwünschtes Verhalten sollte konsequent ignoriert werden. Dabei müssen Sie allerdings darauf achten, dass das Verhalten nicht selbstbelohnend ist. Ein Hund, der soeben erfolgreich die Wurst vom Tisch geklaut hat, hat nichts dabei gelernt, wenn Sie daneben standen und sein Verhalten ignoriert haben. Hier hätten Sie VORHER eingreifen müssen, den Hund mit einem "Nein" von seinem Vorhaben abbringen müssen und ihn anschließend dafür belohnen, dass er seinen ursprünglichen Plan nicht in die Tat umgesetzt hat.

Auch durch positive Verstärkung/Bestrafung Gelerntes ist verlernbar. Bleibt die Beloh-nung/Strafe dauerhaft aus, so wird auch das Lernergebnis langsam wieder gelöscht.

Kontextlernen

Ein Hund, der gerade etwas lernt, nimmt während des Lernens auch Dinge wahr, die nicht zwingend zum Lernen gehören und verknüpft sie mit der Lernsituation. Dazu gehören räumliche Gegebenheiten, Licht, Temperatur, Geräusche, anwesende Menschen und/oder Tiere und vieles mehr.

Ein Besipiel:
Sie üben mit Ihrem Hund "SITZ". Es ist 11 Uhr vormittags, die Sonne scheint durchs Fenster, die Übung findet auf dem Teppich zwischen Ferneher und Couchtisch statt. Sie sind alleine mit dem Hund, der Fernseher läuft, die Raumtemeratur beträgt 21°. Der Hund setzt sich auf das entsprechende Kommando, ggf. verbunden mit einem Handzeichen. Er bekommt dafür eine Belohnung.
Erwarten Sie nun bitte nicht, dass sich der Hund 12 Stunden später bei der letzten Gassirunde mitten in eine Pfütze setzt, wenn Sie das Kommando geben, dass am Vormittag noch so prima funktionierte. Es braucht sehr viele Wiederholungen unter unterschiedlichsten Bedingungen, bis der Hund das Kommando unabhängig von den äußeren Umständen ausführen wird.

Zum Schluss

Lernen funktioniert besser und nachhaltiger in entspannter Atmosphäre. Wenn Sie merken, dass die Konzentrationsfähigkeit Ihres Hundes nachlässt, brechen Sie die Lerneinheit ab. Ihr Hund möchte lieber oft, dafür aber nicht stundenlang lernen.

Eine gute Hundeschule oder ein guter Trainer können Ihnen helfen. Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg beim Lernen mit Ihren Hunden!

Text/Copyright: Iris Alberts

 

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