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Das neue Niedersächsische Gesetz zum Halten von Hunden (NhundG)
- Nika
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Das neue Niedersächsische Gesetz zum Halten von Hunden (NhundG) wurde erstellt von Nika
16 Okt. 2011 20:22
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Das neue Niedersächsische Gesetz zum Halten von Hunden (NhundG)
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- RailerOWL
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RailerOWL antwortete auf Aw: Das neue Niedersächsische Gesetz zum Halten von Hunden (NhundG)
16 Okt. 2011 20:25
Hallo,
dann werden ja die anderen Bundesländer bald nachziehen. Also können wir uns alle darauf einstellen, dass wir alle auch diesen Neuerungen folgen "dürfen".
Man kann über viele Gesetze und Anordnungen nur den Kopf schütteln! Dieses ganze Konstrukt gehört auf jeden Fall dazu!
VG, Dietmar mit Tinny und Buster
dann werden ja die anderen Bundesländer bald nachziehen. Also können wir uns alle darauf einstellen, dass wir alle auch diesen Neuerungen folgen "dürfen".
Man kann über viele Gesetze und Anordnungen nur den Kopf schütteln! Dieses ganze Konstrukt gehört auf jeden Fall dazu!
VG, Dietmar mit Tinny und Buster
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- Nici
- Besucher
Nici antwortete auf Aw: Das neue Niedersächsische Gesetz zum Halten von Hunden (NhundG)
16 Okt. 2011 20:56
genau diese Vorgaben gelten in NRW schon seit Jahren für alle Hunde über 40/20!
Klar, die Beagle sind da bisher nicht reingefallen, aber meinen schäferhund und auch Buck musste ich entsprechend anmelden.
Man muss die Unterlagen/Nachweise beim Ordnungsamt einreichen und ist somit für diesen hund verantwortlich. Soweit ich weiß, darf man auch niemanden mit diesem hund Gassi lassen, der die Auflagen nicht erfüllt. Auf jeden Fall haftet immer der Halter auch wenn der Gassigänger Mist gebaut hat!
Es war hier echt hart mit einem schwarzen Schäferhund. ich und mein Hund sind des öfteren bedroht worden. Mit Baseballschläger oder Pfefferspray! Die "Hundehasser" sahen sich auf einmal im Recht zur Selbstjustiz greifen zu dürfen!
So generell ist es ja aber nicht schlecht, wenn mal mehr Kontrolle in die Halter kommt!
Nur sollten die Auflagen eben gut, durchdacht, einheitlich sein und vor allem auch kontrolliert werden! ich bin noch nie kontrolliert worden!!!!
Klar, die Beagle sind da bisher nicht reingefallen, aber meinen schäferhund und auch Buck musste ich entsprechend anmelden.
Man muss die Unterlagen/Nachweise beim Ordnungsamt einreichen und ist somit für diesen hund verantwortlich. Soweit ich weiß, darf man auch niemanden mit diesem hund Gassi lassen, der die Auflagen nicht erfüllt. Auf jeden Fall haftet immer der Halter auch wenn der Gassigänger Mist gebaut hat!
Es war hier echt hart mit einem schwarzen Schäferhund. ich und mein Hund sind des öfteren bedroht worden. Mit Baseballschläger oder Pfefferspray! Die "Hundehasser" sahen sich auf einmal im Recht zur Selbstjustiz greifen zu dürfen!
So generell ist es ja aber nicht schlecht, wenn mal mehr Kontrolle in die Halter kommt!
Nur sollten die Auflagen eben gut, durchdacht, einheitlich sein und vor allem auch kontrolliert werden! ich bin noch nie kontrolliert worden!!!!
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