Hunde, die gerade aus dem Labor kommen, kennen das Leben in Wohnungen nicht und wissen auch nicht, wie sie sich dort verhalten sollen.
Nicht selten kommt es zu Schäden am Inventar: angekaute Teppiche oder Möbel, zerstörte Textilien oder Schuhe sind nur einige Beispiele.
Die Hunde sind für die Dauer des Aufenthaltes in der Pflegestelle über den Verein haftpflichversichert, aber nur für Schäden gegenüber Dritten!
Sollte ihr Kind zum Beispiel Besuch von einem anderen Kind haben und dessen Jacke fällt dem Hund zu Opfer, wäre die Versicherung zuständig. Für im Haushalt lebende Personen kann sie nicht in Anspruch genommen werden.
Die Versicherer argumentieren so, dass von Menschen, die einen Pflegehund aufnehmen, erwartet werden kann, dass sie wissen, worauf sie sich einlassen und in der Lage sind, unerwünschtes Verhalten zu unterbinden.
Für die Pflegestellen bedeutet das, alles, was einem lieb und teuer ist, in Sicherheit zu bringen und den Hund in der ersten Zeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.