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Seit dem 01. Juli 2011 gelten in Niedersachsen neue Regeln für Hundehalter. Da diese auch unsere zukünftigen Halter betreffen, haben wir einmal versucht, die wichtigsten Informationen zusammenzufassen.


Chippflicht

Jeder Hund, der in Niedersachsen gemeldet und älter als 6 Monate ist, muss gechippt sein. Der etwa reiskorngroße Chip wird vom Tierarzt in die linke Halsseite eingebracht, die Nummer wird u.a. im Heimtierausweis notiert. Bitte denken Sie auch daran, die Nummer bei Tasso anzugeben!

In einiger Zeit (etwa 2 Jahre) soll es ein zentrales Tierregister geben (ähnlich dem von Tasso), in dem dann ebenfalls alle Tiere mit entsprechender Chipnummer registriert werden sollen. Für diese Meldung wird vermutlich ebenfalls eine Gebühr fällig werden, von deren Höhe aber bisher noch nichts bekannt ist.

Haftpflicht

Viele Hundehalter haben sie sicherlich schon, aber auch die Haftpflichtversicherung für den Hund ist nun verpflichtend. Da es diesbezüglich sowohl Unterschiede in der Leistung als auch bezüglich des jährlichen Beitrags gibt, empfehlen wir genaue Betrachtung und Vergleich der Angebote.

Der Hundeführerschein

Ab dem 01. Januar 2013 muss in Niedersachsen ein sogenannter Hundeführerschein gemacht werden.

Zunächst die Ausnahmen: Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten hat, gilt durch diese Erfahrung als sachkundig. Als Nachweis kann z.B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen.

Darüber hinaus sind bestimmte Personengruppen sachkundig: z.B. Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Tierheimbetreiber, Dienst- und Behindertenbegleithundeführer.

Soweit bisher bekannt, soll es kein einheitliches Muster für diesen Hundeführerschein geben.Abnehmen kann diese Prüfung jeder, der über Kenntnisse in Bezug auf

  • das Halten und
  • die Sozialverträglichkeit von Hunden,
  • rassespezifische Eigenschaften,
  • das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
  • das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
  • die einschlägigen Rechtsvorschriften

verfügt, diese im Umgang mit Hunden anwenden und vermitteln kann.

Eine Fachbehörde muss den Prüfenden zu diesem Zweck anerkannt haben. Die Prüfung muss nur der Hundehalter ablegen. Die anderen Familienmitglieder oder gelegentliche Gassigeher brauchen dies auch weiterhin nicht.

Natürlich wird auch dieser Sachkundenachweis nicht kostenfrei abzulegen sein; ca. 200 €uro soll er nach bisheriger Planung kosten.


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