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Veröffentlichung: 23. Oktober 2018
Autor: Elke R.

Berufstätigkeit und Hund – verträgt sich das?

 

Kaum ein Tierheim und selten eine Tierschutzorganisation wird Ihnen einen Hund vermitteln, wenn Sie Vollzeit berufstätig sind und der Hund in dieser Zeit alleine bleiben muss. Andererseits muss das Geld für Futter, Steuern, Tierarzt, Hundetrainer etc. auch irgendwo her kommen.

Sind Sie Teilzeit-Beschäftigte(r) oder haben Sie gar die Möglichkeit, den Hund mit zur Arbeit zu nehmen – so stellt sich das Problem für Sie voraussichtlich nicht.

Was nun?

Leben Sie evtl. in einem Mehr-Generationen-Haus und andere Bewohner können die Betreuung zeitweise übernehmen?

Fahren Sie mittags nach Hause und gehen dann mit dem Hund spazieren und können Sie einen Teil Ihrer Arbeitszeit im HomeOffice durchführen?

Gibt es in Ihrer Umgebung eine HuTa (Hunde-Tagesstätte) und sind Sie bereit, die Kosten dafür aufzubringen?

Haben Sie gute Freude mit Hunden, denen Sie zeitweise Ihren Hund anvertrauen können – ggf. auf Gegenseitigkeit.

Sind Sie zu Zweit und im Wechseldienst tätig, sodass sich die Arbeitszeiten nur teilweise überschneiden?

 

In diesen Fällen, ist eine Hundehaltung durchaus möglich. Ein erwachsener Hund kann problemlos bis zu fünf Stunden alleine bleiben. Hunde „ver“schlafen einen großen Teil des Tages und werden dies vornehmlich in der Zeit Ihrer Abwesenheit machen.

Wichtiger als die Quantität ist hier mal wieder die Qualität. Das bedeutet, dass Sie die verfügbare Zeit auch wirklich für Training, Bewegung und Beschäftigung nutzen sollten.

Prüfen Sie deshalb sehr gewissenhaft, ob Sie neben der Berufstätigkeit – und evtl. Kindern sowie anderen Verpflichtungen – genügend Ressourcen haben, sich dem Hund intensiv zu widmen und ggf. eine Hundeschule zu besuchen.

 

Autorin: Elke Reißmann

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